Hier noch einige Hinweise des Herstellers Schulte Transportsysteme GmbH über Wartung und Pflege des STEIN-REX Mauerkran
Täglich:
> Reinigung (Mörtelreste entfernen)
> Prüfung auf Beschädigungen und Deformationen
Alle 3 Monate und bei Standortwechsel:
> Kugeldrehverbindung abschmieren
> Obere Hubsäule reinigen und mit Öl einen dünnen Gleitfilm auftragen
> Hydraulikanlage auf Dichtigkeit prüfen
> Ölstand im Ölbehälter prüfen und ggf. nachfüllen (HLP32)
> Alle mechanischen Verbindungen überprüfen (Schweißnähte, Schraubverbindungen, Sicherungen, Bolzen)
> Wartungen am Hubwerk gemäß Betriebsanleitung Kettenzug
durchführen – hier insbesondere Schmierzustand der Kette
> Sitz und Verdrehung zwischen Unter- und Oberturm prüfen
(Spiel und Verdrehung zwischen Unter- und Obersäule bis zu
3 mm in Ordnung)
> Feststellbremsen prüfen
> Antrieb, Räder und Fahrwerk prüfen (Leichtgängigkeit)
> Alle Bauteile auf Deformationen prüfen
Jährlich:
> Mindestens jährliche Prüfung von Kranen und Hebezeugen durch
Kransachverständigen oder Kransachkundigen (befähigte Person)
gemäß DGUV V52 (früher BGV D6) für teilkraftbetriebene Krane bis 1 t.
(Handgeführte Manipulatoren nach DIN EN 14238)
Prüfung nach DGUV 3 DA (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
– Bewertung der Prüffrist erfolgt durch den Betreiber (mindestens 1 x jährlich)
Hinweise zur Wartung und Pflege der Steinzange und Aufnahmen
von Raptor / Raptor Jumbo und Raptor Q
Täglich:
> Reinigung (Mörtelreste entfernen)
> Prüfung auf Beschädigungen und Deformationen
> Stahlseil kontrollieren (sind Litzen gebrochen?)
> Schweißpunkte, Hartmetallspitzen und Mikroformschlusselemente an den Steinzangen täglich prüfen
Monatlich:
> Schmierung (Führung mit Sprühöl leicht einölen)
> Führung prüfen
> Alle Bauteile auf Deformation prüfen
> Alle mechanischen Verbindungen überprüfen (Schweißnähte, Schraubverbindungen, Sicherungen, Bolzen)
Jährlich:
> Steinzange Raptor, Raptor Jumbo und Raptor Q
Mindestens jährliche Prüfung des Lastaufnahmemittels nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 (Zangen und Greifsysteme) durch Kransachverständigen oder Kransachkundigen (befähigte Person).