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Hier noch einige Hinweise des Herstellers Schulte Transportsysteme GmbH über Wartung und Pflege des STEIN-REX Mauerkran

 

Täglich:

> Reinigung (Mörtelreste entfernen)

> Prüfung auf Beschädigungen und Deformationen

Alle 3 Monate und bei Standortwechsel:

> Kugeldrehverbindung abschmieren

> Obere Hubsäule reinigen und mit Öl einen dünnen Gleitfilm auftragen

> Hydraulikanlage auf Dichtigkeit prüfen

> Ölstand im Ölbehälter prüfen und ggf. nachfüllen (HLP32)

> Alle mechanischen Verbindungen überprüfen (Schweißnähte, Schraubverbindungen, Sicherungen, Bolzen)

> Wartungen am Hubwerk gemäß Betriebsanleitung Kettenzug

durchführen – hier insbesondere Schmierzustand der Kette

> Sitz und Verdrehung zwischen Unter- und Oberturm prüfen

(Spiel und Verdrehung zwischen Unter- und Obersäule bis zu

3 mm in Ordnung)

> Feststellbremsen prüfen

> Antrieb, Räder und Fahrwerk prüfen (Leichtgängigkeit)

> Alle Bauteile auf Deformationen prüfen

Jährlich:

> Mindestens jährliche Prüfung von Kranen und Hebezeugen durch

Kransachverständigen oder Kransachkundigen (befähigte Person)

gemäß DGUV V52 (früher BGV D6) für teilkraftbetriebene Krane bis 1 t.

(Handgeführte Manipulatoren nach DIN EN 14238)

Prüfung nach DGUV 3 DA (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)

– Bewertung der Prüffrist erfolgt durch den Betreiber (mindestens 1 x jährlich)


Hinweise zur Wartung und Pflege der Steinzange und Aufnahmen

von Raptor / Raptor Jumbo und Raptor Q

Täglich:

> Reinigung (Mörtelreste entfernen)

> Prüfung auf Beschädigungen und Deformationen

> Stahlseil kontrollieren (sind Litzen gebrochen?)

> Schweißpunkte, Hartmetallspitzen und Mikroformschlusselemente an den Steinzangen täglich prüfen

Monatlich:

> Schmierung (Führung mit Sprühöl leicht einölen)

> Führung prüfen

> Alle Bauteile auf Deformation prüfen

> Alle mechanischen Verbindungen überprüfen (Schweißnähte, Schraubverbindungen, Sicherungen, Bolzen)

Jährlich:

> Steinzange Raptor, Raptor Jumbo und Raptor Q

Mindestens jährliche Prüfung des Lastaufnahmemittels nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.8 (Zangen und Greifsysteme) durch Kransachverständigen oder Kransachkundigen (befähigte Person).

 

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